Scheitert der Wettbewerbspakt?

Im Oktober 2012 schlugen die Präsidenten von Euro-Gruppe, EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und EU-Rat (Big Four) eine stärkere wirtschaftspolitische Koordination der Euroländer durch „vertragsähnliche Vereinbarungen“ vor. Im Januar 2013 brachte Kanzlerin Merkel im Rahmen ihrer Rede beim Wirtschaftsforum in Davos den „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ in die Debatte. Ende Februar legte die EU-Kommission das Konzept für ein „Convergence and Competitiveness-Instrument“ vor. Im Juni forderten die deutsche und die französische Regierung in einem gemeinsamen Papier unter anderem „Vertragliche Vereinbarungen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“. Und aktuell verhandelt der EU-Rat über „Partnerschaften für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit“. Viele Begriffe für ein und das selbe Projekt: Eine Art Troika-Regime für die gesamte Eurozone.

Treibende Kraft hinter diesem Projekt ist die deutsche Bundesregierung („Merkels Lieblingsprojekt“ ). Allerdings scheint die Durchsetzungsfähigkeit der Bundesregierung im Rahmen der EU-Krisenpolitik erstmals an Grenzen zu stoßen. Immer wieder wurden Entscheidungen zum Wettbewerbspakt vertagt. Zuletzt sollte beim EU-Gipfel, dem Treffen der Staats- und Regierungschefs, im Dezember 2013 der große Wurf gelingen. Doch stattdessen wurde beschlossen, erst im Oktober 2014 überhaupt wieder darüber zu sprechen. Für Angela Merkel ein beachtenswerter Dämpfer.

Sollte der Pakt scheitern, könnte das Auswirkungen auf den Fortgang der gesamten EU-Krisenpolitik haben. Im Folgenden werden zunächst die wesentlichen Merkmale des Paktes, sowie die wichtigsten Kritiklinien kurz skizziert. Anschließend wird auf die aktuelle politische Debatte (insb. den EU-Gipfel vom Dezember 2013) sowie die Möglichkeiten und Potenziale eines Scheiterns eingegangen.

Wettbewerbspakt: Worum geht es?

Wenn ein Euroland in arge Finanznot gerät, kann es seit 2012 einen Kredite beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragen. Sofern er bewilligt wird, erhält das Land einen Kredit aus öffentlichen Mitteln (gemeinsames Budget der beteiligten Länder und der IWF). Im Gegenzug verpflichtet sich das Land vertraglich zur Umsetzung umfassender, neoliberaler Reformprogramme (Memoranda of Understanding). Die Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF überwacht die Umsetzung. Die Auszahlung der einzelnen Kredittranchen ist an ihr positives Urteil zum Reformfortschritt gebunden.

Diese Politik soll mit dem Wettbewerbspakt auf die gesamte Eurozone übertragen werden. In so genannten Vertragspartnerschaften zwischen je einem Euroland und der EU-Kommission sollen sich die Länder zu Reformen verpflichten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Reformen sollen sich u.a. auf Arbeitsmärkte, Gütermärkte, öffentlicher Sektoren und berufliche Bildung beziehen. Länder, die entsprechende Verträge akzeptieren, sollen ggf. im Gegenzug über den so genannten Solidaritätsmechanismus finanzielle Unterstützung erhalten. Die Umsetzung der Reformen soll dann von der EU-Kommission überwacht und die finanzielle Unterstützung an die Reformfortschritte gekoppelt werden.

Durch diesen Mechanismus würde in allen beteiligten Ländern zusätzlicher Druck in Richtung neoliberaler Reformen entstehen. Spätestens wenn ein Land in finanzielle Schieflage geriete, und auf öffentliche Kredite angewiesen wäre, wäre es gezwungen, einen Reformvertrag zu unterschreiben. Die Kommission hätte dann faktisch das letzte Wort über wichtige wirtschaftspolitische Maßnahmen. Aber auch ohne akute finanzielle Notsituationen werden Regierungen, die neoliberale Reformen durchführen wollen, durch die Verträge gegenüber Parlamenten, Gewerkschaften, NGO etc. gestärkt.

Was sind die wichtigsten Kritikpunkte?

Der Wettbewerbspakt bedeutet Demokratieabbau. Die Reformverträge werden zwischen Regierungen und Kommission ausgehandelt. Der parlamentarische Einfluss soll klein gehalten werden. Laut Beschluss des Rates sollen die nationalen Parlamente „geeignet eingebunden“ werden (Gipfel-Schlussfolgerungen, Abs. 36). Das deutet eher auf Informationsrechte, als auf abschließende Entscheidungskompetenzen hin. Die (kaum demokratisch legitimierte) Kommission soll hingegen eine „entscheidende Rolle“ spielen.

Hinzu kommt eine sozialpolitische Kritiklinie. Da der Pakt auf eine permanente Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit abzielt, ist auf den o.g. Politikfeldern u.a. mit Maßnahmen zu rechnen, die zu Lohnsenkungen, dem Abbau von Arbeitnehmerrechten, Markt-Deregulierung und Privatisierungen führen.

Eine dritte Kritikline bezieht sich auf die Auswirkungen auf wirtschaftliche Entwicklung – sowohl innerhalb der Eurozone, als auch global. Für die Eurozone gilt: Derartige Reformprogramme führen – wie sich in Griechenland, Spanien, Portugal etc. beobachten lässt – zu erheblichen Einkommens- und damit Nachfragerückgängen. Eine wirtschaftliche Abwärtsspirale kommt in Gang, in der sich Kaufkraftverluste, Unternehmenspleiten, Arbeitslosigkeit, Wirtschaftsschrumpfung und steigende Schulden gegenseitig befördern.

Auf der globalen Ebene ist sowohl mit einer wirtschaftlichen Destabilisierung, wie auch mit der Verhinderung wirtschaftlicher Entwicklung im Süden zu rechnen: Die Eurozone soll durch eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit mehr exportieren. Den Exportüberschüssen würden Defizite in anderen Weltregionen gegenüber stehen. Es käme zu steigenden weltwirtschaftlichen Ungleichgewichten und zunehmendem Druck auf weniger entwickelte Länder. Die Eurozone würde global mehr und mehr jene problematische Rolle einnehmen, die Deutschland innerhalb der Währungsunion ausfüllt.

Was wurde beim EU-Gipfel im Dezember 2013 beschlossen?

Noch im Oktober 2013 vereinbarte der Rat, dass „im Dezember Entscheidungen über die wichtigsten Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen und der damit verbundenen Solidaritätsmechanismen getroffen werden.“ Im Dezember trat er jedoch auf die Bremse. In den Gipfel-Schlussfolgerungen heißt es: „Partnerschaften, die sich auf ein System einvernehmlicher vertraglicher Vereinbarungen und damit verbundener Solidaritätsmechanismen stützen, würden dazu beitragen, solide Politiken zu begünstigen und zu unterstützen […]“ (Abs. 32). Der Konjunktiv zieht sich durch den gesamten Abschnitt zum Wettbewerbspakt (Abs. 30-37). D.h., es gibt kaum politische Einigung.

Große Unstimmigkeiten gibt es offenbar vor allem beim Solidaritätsmechanismus. Dieser soll nun „den Mitgliedstaaten, die einvernehmliche vertragliche Vereinbarungen eingehen, gegebenenfalls Unterstützung leisten“ (Abs. 35). Das kann alles und nichts bedeuten. Aus den Schlussfolgerungen wird deutlich, dass es weder bzgl. der Art der Unterstützung (Darlehen, Zuschüsse, Garantien), noch der Höhe bereits eine Einigung gibt. An diesen Fragen soll weiter gearbeitet werden (Abs. 36).

Während die deutsche Regierung unbedingt die Troika für alle – und damit die Koppelung von Reformdruck und finanziellen Anreizen – will, stellten einige Regierungen (u.a. Österreich, Finnland, Schweden, Niederlande) den Solidaritätsmechanismus bereits im Vorfeld des Gipfels grundsätzlich in Frage. Sie wollen nicht für die Reformen anderer zahlen.

Statt der ursprünglich geplanten Entscheidungen, gab es eine weitgehende Vertagung. Über die Weiterarbeit am Wettbewerbspakt soll im Oktober 2014 durch den Ratspräsidenten berichtet werden (Abs. 37). Entscheidungen sind somit frühestens im Dezember 2014 zu erwarten. Das Projekt wurde also um ein Jahr verschoben.

Woran kann der Wettbewerbspakt scheitern?

Offenbar gibt es erheblicher Differenzen zwischen den Regierungen der beteiligten Länder bzw. zwischen nationalen und EU-Institutionen. Die zurückhaltenden Formulierungen in den Schlussfolgerungen des Dezember-Gipfels und die weitgehende Verschiebung zeigen, wie weit die Staats- und Regierungschefs noch von einer politischen Einigung entfernt sind.

Neben dem Solidaritätsmechanismus scheint auch die Frage nach der rechtlichen Verankerung des Wettbewerbspaktes den Staats- und Regierungschefs sowie der Kommission Probleme zu bereiten. Offenbar geht die Diskussion aktuell in Richtung einer EU-rechtlichen (nicht wie ursprünglich von Merkel gefordert, einer völkerrechtlichen) Lösung. Das ist allerdings nicht nur politisch, sondern auch rechtlich schwierig, da sich der Pakt nicht gleichermaßen auf die gesamte EU, sondern vor allem auf die Eurozone bezieht, und es deswegen keine saubere Basis im EU-Recht gibt. Zudem würde diese Lösung ein aufwendiges Ratifizierungsverfahren erfordern.

Das Ratifizierungsverfahren in den beteiligten Nationalstaaten wäre kein Selbstläufer. Widerstand gegen den Pakt gibt es bspw. innerhalb der in Österreich regierenden SPÖ. Auch in den BeNeLux-Staaten dürfte die Zustimmung der Parlamente nicht leicht zu bekommen sein. Schließlich waren es insbesondere die Regierungen dieser Länder, die auch aufgrund von innenpolitischem Druck schnelle Entscheidungen im Rat verhindert haben. In Deutschland steht die Regierung laut Koalitionsvertrag (S. 158) hinter dem Pakt. Unumstritten ist er in der SPD allerdings nicht.

Je länger sich die politischen Verfahren hinziehen, desto bedeutender wird auch der zivilgesellschaftliche Protest. Leaks und kritische Berichte haben zuletzt die öffentliche Debatte verstärkt. In Österreich hat die Initiative Europa geht anders mit ihrer Absage an den Wettbewerbspakt viel Aufmerksamkeit erregt. Die Kampagne hat zahlreiche Materialien produziert, Veranstaltungen organisiert und über 10.000 Unterschriften gesammelt.

Welche Folgen hätte ein Scheitern?

Der Wettbewerbspakt ist vor allem ein Projekt der deutschen Bundesregierung. Allein deswegen schien ein Scheitern zunächst unwahrscheinlich. Bisher war die Bundesregierung im Rahmen der EU-Krisenpolitik immer in der Lage, ihre Agenda (Fiskalpakt, ESM etc.) weitgehend durchzusetzen und andere Initiativen (Eurobonds, direkte Banken-Rekapitalisierung etc.) zu verhindern bzw. aufzuweichen. Das Scheitern des Wettbewerbspaketes wäre das erste große Scheitern der deutschen Regierung im Rahmen der EU-Krisenpolitik.

Der gegenwärtige autoritäre, neoliberale Umbau der EU stieße erstmals an Grenzen. Im Pakt eingebettete Komponenten wie der Abbau sozialer Rechte zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit und Demokratieabbau durch Kompetenzübertragungen von den nationalen Parlamenten an die EU-Institutionen, wären infrage gestellt. Weitere Reformschritte, die diese Komponenten enthalten, wären in ihrer Durchsetzbarkeit geschwächt. Eventuell ergäbe sich auch eine günstige Gelegenheit um bereits durchgesetzte Reformen mit ähnlicher Stoßrichtung kritisch zu diskutieren.

Jedenfalls ist das Tauziehen um den Pakt für anti-neoliberale Kräfte in der EU eine große Chance!

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